Vergaberecht

Im Vergaberecht vertreten wir ständig sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter und andere an einem Vergabeverfahren Beteiligte. Das Vergaberecht ist ein dynamisches und anspruchsvolles Rechtsgebiet. Im öffentlichen Sektor stehen die öffentliche Hand, ihre Beteiligungsunternehmen und Vertragspartner bei Projekten regelmäßig vor ganz besonderen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen. Wir helfen, diese Herausforderungen zu meistern. Unsere Rechtsanwälte verbinden hierfür langjährige praktische Erfahrung mit fundierten rechtlichen Kenntnissen, wobei wir stets praxisorientiert, effizient und fachübergreifend arbeiten.

Besonders intensiv wirken wir u.a. bei der vergaberechtlichen Begleitung öffentlicher Auftraggeber mit. Ebenso bei der Vertretung von Architekten anlässlich der Vergabe von Planungsleistungen. Unsere Erfahrungen decken alle Bereiche der Beschaffung von

• Bauleistungen,
• Architekten- und Ingenieurleistungen,
• Strukturmaßnahmen,
• Schul- und Kitaessen, 
• Ausstattungen für Feuerwehren und andere öffentliche Einrichtungen,
• Ausgliederung und Privatisierung öffentlicher Betriebe und Abteilungen,
• ÖPP / PPP Modelle (Mietmodelle für Schulen, Betreibermodelle für Parkgaragen, Schwimmbäder und sonstige öffentliche Einrichtungen),
• interkommunale und sonstige innerstaatliche Kooperationen,
• Immobilienverkäufe,
• städtebauliche Verträge und
• Vereinbarungen von Bauverpflichtungen.

Seit vielen Jahren beraten, begleiten und unterstützen wir sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen bei nationalen und internationalen Vergabeverfahren und Ausschreibungen. Auf Auftraggeberseite beraten wir umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (Erarbeitung des Beschaffungskonzeptes, Erstellung von Vergabeunterlagen, Verträgen und deren Verhandlung, Nachprüfungsverfahren) bis hin zum anschließenden Vertragsmanagement.
Auf Bieterseite beraten wir bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, bei der Erkennung von Vergaberechtsverstößen und Rügen sowie beim Umgang mit Vergabesperren. Zudem vertreten wir Auftraggeber und Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, Oberlandesgerichten in Schadensersatzprozessen.

Unsere Spezialistin:

Rechtsanwältin Anne-Katrin Seyfarth

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